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Aktualisiert: 08. Aug. 2018

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Der Patient benötigt eine Komplementärmedizin-Zusatzversicherung.

Die Krankenkassenanerkennung wird direkt durch den BICOM Bioresonanz-Therapeuten bei EMR oder ASCA beantragt.

Diese beiden Registrierstellen geben die erforderliche medizinische Grundausbildung vor sowie die Ausbildung in Bioresonanz.

Die Ausbildung in Bioresonanz ist durch unsere eigenen Seminare möglich, d.h. die entsprechenden Ausbildungsstunden werden durch uns bestätigt und sind anerkannt.

Viele Therapeuten verzichten bewusst auf die Krankenkassenanerkennung und rechnen privat ab.

 

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